Unter dem Motto „Gemeinsam. Lernen. Helfen.“ wollen wir uns darüber austauschen, mit welchen konkreten Mitteln und Maßnahmen aktiver Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz betrieben werden kann. Im Folgenden können Sie erfahren, welche Maßnahmen wir bereits implementiert haben, welche Regeln und Gesetze zum Schutz der Spielgäste in unseren Spielhallen gelten und für welche weiterführenden, gesetzlichen Verankerungen wir als Branche eintreten.
Sozialkonzepte und Mitarbeiterschulungen sind wichtige Bestandteile eines wirksamen und schlüssigen Gesamtkonzeptes für Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz.
Im Jahr 2010 hat Die Deutsche Automatenwirtschaft ein Sozialkonzept erarbeitet, auf dessen Basis ein Muster für das „Betriebliche Sozialkonzept“ entwickelt werden konnte. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass jedes Unternehmen ein solches Konzept vorhalten muss. Leider gibt es hierfür keine bundesweit einheitliche Regelung, sodass mittlerweile 11 verschiedene Musterkonzepte erarbeitet wurden, die regionalen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen Rechnung tragen.
Die Sozialkonzepte beschreiben einen verbindlichen Rahmen, in dem der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet wird. Sie geben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Spielhallen ein Instrument an die Hand, mit dem sie ein verantwortliches Spiel sicherstellen. Dies geschieht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, aktueller Entwicklungen sowie unserer Erfahrung in der Praxis, denn die Sozialkonzepte werden ständig weiterentwickelt.
Über regelmäßige Schulungen wird garantiert, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das Regelwerk kennt und in der Lage ist, es umzusetzen. Einen Gast mit problematischem Spielverhalten zu erkennen, ist eine Sache, ihn anzusprechen und ihm zu helfen, sich selbst zu helfen, ist eine andere. Das und vieles andere wird in den Schulungen trainiert.
Sozialkonzepte und Mitarbeiterschulungen müssen ständig weiterentwickelt und bundesweit auf einem hohen Qualitätsstandard vereinheitlicht und regelmäßig wissenschaftlich fundiert evaluiert werden.
Wir widmen uns der Prävention genauso wie der Unterbindung illegaler Spielangebote. Bei uns wird nicht isoliert in den eigenen vier Wänden, vielleicht noch unter Einfluss von Alkohol, gespielt, sondern in einem kommunikativen Umfeld, in einem sozialen Raum – einer geschützten Spielhalle mit ausgebildetem Personal. Nur in legalen Spielhallen, die sich an Recht und Gesetz halten und die den Verbraucherschutz ernst nehmen, können Spielgäste gut und vor allen Dingen sicher spielen. Der Spielerschutz wird im Bereich des Geldspiels auf verschiedensten Ebenen umgesetzt.
Geräte des gewerblichen Geldspiels, also in Gaststätten und Spielhallen, unterliegen strengen Regeln. Durch eine Software steckt der Spielerschutz in den Geräten selbst. Grundlage hierfür ist die Spielverordnung, welche spielerschützende Maßnahmen vorschreibt. Die Verordnung geht davon aus, dass der Spieler am besten dadurch geschützt werden kann, dass man hohe Geldausgaben verhindert und die Gewinnanreize nicht überzogen hoch gestaltet.
Seit 2011 kooperiert Die Deutsche Automatenwirtschaft mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege. So wurde ein umfassendes Schulungskonzept entwickelt, mit dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern binnen kurzer Zeit in der Lage sind, problematisches Spielverhalten zu erkennen und die Betroffenen in ein örtliches Hilfesystem zu vermitteln.
Wir bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Pathologisches und problematisches Spiel sind keine Geschäftsgrundlage der in der Deutschen Automatenwirtschaft organisierten Mitgliedsunternehmen. Prävention hat klaren Vorrang vor Repression zum Schutz gefährdeter Personen.
Ist das Personal geschult und achtet es auf die Einhaltung der Regeln? Liegt ein Sozialkonzept vor und wissen alle Beteiligten, wie man damit umgeht? Sind alle notwendigen Genehmigungen eingeholt und aktuell?
Das sind nur drei Fragen, die bei der Zertifizierung einer Spielhalle gestellt werden. Jugend- und Spielerschutz, Suchtprävention und Verantwortungsbewusstsein sind die Eckpfeiler des von den Prüfungs-Organisationen entwickelten Prüfkataloges. Bei den Zertifizierungsverfahren wird jede Spielhalle Schritt für Schritt nach wissenschaftlichen Kriterien geprüft. Nur wer alle Punkte erfüllt, bekommt die Zertifizierung. Damit das Zertifikat seine Gültigkeit nicht verliert, wird die Prüfung regelmäßig wiederholt. Das Prüfsiegel schafft zudem Transparenz gegenüber Dritten. Es kann dabei helfen, Ordnungsämter zu entlasten und als Kriterium für die Vergabe oder Verlängerung von Lizenzen herangezogen werden.
Wir streben eine gesetzliche Verankerung und Berücksichtigung der Zertifizierung an, auch bei der qualitativen Bewertung von Härtefällen und der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Der Zutritt zu unseren Spielhallen ist seit Jahrzehnten Erwachsenen über 18 Jahren vorbehalten. Gäste, die ein problematisches Spielverhalten zeigen, können sich sperren lassen und erhalten keinen Zutritt mehr zu Spielhallen. Eine bundesweit einheitliche Regelung zu erreichen, halten wir für eine unbedingt sinnvolle Maßnahme im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes.
Wir sind in der Lage, zukünftig sowohl die Alterskontrolle als auch die Überprüfung der Spielersperre mit einem Verfahren zu unterstützen, welches auf biometrischen Merkmalen basiert. Der Spielgast wird am Eingang oder direkt am Spielgerät überprüft. Das ist datenschonend und sicher. Die Aufnahme von Ausweisdaten in den Spielhallen selbst ist dafür nicht notwendig. Das System erkennt Alter und eventuell vorliegende Einträge in einer Sperrdatenbank automatisch. Liegt eine Auffälligkeit vor, wird die Servicemitarbeiterin oder der Servicemitarbeiter darüber informiert.
Wir sprechen uns für die Einführung eines bundesweit einheitlichen niedrigschwelligen, datensparsamen, technologisch offenen und schnell nachvollziehbaren biometrischen Systems zur Sicherstellung von Selbstsperren und des Zugangs zum Spiel aus. Ziel ist die gesetzliche Verankerung.
Die Zertifizierung und biometrische Zugangskontrolle sind Maßnahmen, die den Jugend- und Spielerschutz unterstützen können.
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